ascent AG

Neues Transparenzgesetz soll für mehr Gerechtigkeit beim Gehalt sorgen – bei der ascent AG verdienen die Berater genau ihrer Leistung entsprechend

Über Geld spricht man nicht … und über das Gehalt noch weniger. Dieses ungeschriebene Gesetz wird noch immer in vielen Unternehmen praktiziert. Doch diese Informationszurückhaltung kann für die Mitarbeitenden durchaus mit unangenehmen Folgen verbunden sein, nicht zuletzt in Form von Gehaltsdiskriminierung, vor allem von Frauen. Denn die Gender-Pay-Gap ist für weibliche Beschäftigte noch immer unleugbare Realität, laut Statistischem Bundesamt verdienten sie 2025 im Schnitt 16 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Und wie wir vor nicht allzu langer Zeit in einem Beitrag auf diesem ascent AG-Blog dargelegt haben, ist die Ungleichheit in Sachen Gehalt in der Finanzbranche besonders ausgeprägt. Doch eine europäische Richtlinie soll jetzt mehr Offenheit in den Umgang mit Entgeltinformationen und damit auch mehr Gehaltsgerechtigkeit bringen.

EU-Richtlinie bringt Ausweitung der Transparenzpflichten

Deutschland verfügt bereits über ein Entgelttransparenzgesetz. Dank der 2017 in Kraft getretenen Regelung haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten schon heute Anspruch auf Informationen zu dem durchschnittlichen Gehalt von Mitarbeitern, die in einer vergleichbaren Position tätig sind.

Dieses Jahr tritt jedoch eine neue EU-Richtlinie in Kraft, deren Vorgaben von allen Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht überführt werden müssen und die eine deutliche Ausweitung dieser Offenlegungspflichten mit sich bringen wird. So beginnt das Thema Gehaltstransparenz schon vor dem ersten Arbeitstag: Künftig müssen Arbeitgeber Kandidaten bereits während des Bewerbungsprozesses über Anfangsgehalt und Gehaltsspannen informieren, und das idealerweise sogar vor dem Vorstellungsgespräch, beispielsweise in der Stellenausschreibung. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist in Zukunft tabu.

Darüber hinaus sollen künftig alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft zu den Durchschnittsgehältern haben, die in ihrem Unternehmen für vergleichbare Tätigkeiten gezahlt werden, und zwar nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Arbeitgeber müssen diese Anfrage nicht nur zeitnah (innerhalb von maximal zwei Monaten) beantworten, sondern ihre Beschäftigten auch jährlich über dieses Auskunftsrecht aufklären.

Für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland wird das bestehende Entgelttransparenzgesetz angepasst. Noch ist nicht klar, ob auch kleinere Unternehmen von den neuen Entgelttransparenzmaßnahmen betroffen sein werden und ab welcher Größe die Auskunfts- und Berichtspflichten greifen werden.

Transparenz und Gerechtigkeit beim Entgelt für unsere ascent AG-Berater

Während deutsche Angestellte mit der Umsetzung der EU-Vorgaben künftig mehr Offenheit und Gleichbehandlung in Bezug auf ihr Gehalt erwarten dürfen, profitieren unsere ascent AG-Geschäftspartner seit jeher von einem Entlohnungsmodell, das von absoluter Transparenz und Chancengleichheit geprägt ist. Denn unsere Berater werden absolut fair und ihrer persönlichen Leistung entsprechend bezahlt. Das Provisionsmodell bedeutet nicht nur, dass sich Einsatz auszahlt, es heißt auch, dass es jeder unserer Geschäftspartner selbst in der Hand hat, wie viel Zeit und Engagement er oder sie investieren möchte, um das Wunscheinkommen zu erzielen.

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als ascent AG-Geschäftspartner interessieren, besuchen Sie doch einmal eines unserer Business-Meeting-Webinare. Hier lernen Sie mehr über die Arbeit als Finanzberater und selbstverständlich auch über die Einkommensmöglichkeiten.

Bild KI-generiert mithilfe von Microsoft Copilot